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   FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13   

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https://dejure.org/2016,41333
FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13 (https://dejure.org/2016,41333)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.06.2016 - 2 K 620/13 (https://dejure.org/2016,41333)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 2 K 620/13 (https://dejure.org/2016,41333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 3 Nr 2 GrEStG 1997, § 19 Abs 1 Nr 5 GrEStG 1997, § 19 Abs 4 S 1 GrEStG 1997, § 19 Abs 5 GrEStG 1997, § 20 GrEStG 1997
    Grunderwerbsteuer: Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG bei Einziehung der GmbH-Geschäftsanteile eines Landkreises - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anzeige i.S.d. §§ 19, 20 GrEStG - Fehlende Adressierung an die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt des Stattfindens eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Stattfindens eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgangs

  • rechtsportal.de

    GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 2 ; GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 3
    Zeitpunkt des Stattfindens eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgangs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anteilsvereinigung durch die Einziehung von GmbH-Anteilen - Entstehung der Grunderwerbsteuer mit Beschlussfassung - Anzeigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.08.1988 - II R 193/85

    Anteilsvereinigung durch Entziehung von restlichen Fremdanteilen an einer GmbH

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Die Klägerin, die durch den Beklagten aufgefordert worden war, eine Erklärung zur Feststellung der Grundbesitzwerte beim Finanzamt B. einzureichen, vertrat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. August 1988 II R 193/85 (BStBl II 1988, 959) die Auffassung, die Einziehung der Geschäftsanteile unterliege nicht der Grunderwerbsteuer.

    Das BFH-Urteil vom 10. August 1988 II R 193/85 (BStBl II 1988, 959) sei auf den Streitfall nicht uneingeschränkt anwendbar, da in dem der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zunächst die GmbH die Geschäftsanteile zur Einziehung erworben habe.

    Eine wirtschaftliche Vereinigung - etwa im Sinne einer Zurechnung von Gesellschaftsanteilen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Anwendung des § 1 Abs. 2 GrEStG oder unter Heranziehung von § 39 Abs. 2 AO genügt nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht (BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 II R 130/67, BStBl II 1975, 456 und vom 10. August 1988 II R 193/85, BStBl II 1988, 959; Fischer in Boruttau, GrEStG, 17. Aufl., § 1 Rn. 951, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Denn die Einziehung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter; die Erklärung ist empfangsbedürftig und wird vielfach als Gestaltungsakt verstanden (BFH-Urteil vom 10. August 1988 II R 193/85, BStBl II 1988, 959; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 8. Aufl., § 34 Rn. 61, mit weiteren Nachweisen).

    Die Vereinigung aller Anteile i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG erfordert nicht, dass das Rechtsgeschäft, das die Anteilsvereinigung herbeiführt, zu einer Erhöhung des Anteilsbestandes bei demjenigen führen muss, in dessen Hand alle Anteile vereinigt werden (BFH-Urteil vom 10. August 1988 II R 193/85, BStBl II 1988, 959, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BGH, 02.12.2014 - II ZR 322/13

    Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils: Nichtigkeit eines Beschlusses der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Schließlich ist der Beschluss nicht deshalb nichtig, weil die Gesellschafterversammlung nicht gleichzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um ein Auseinanderfallen der Summe der Nennbeträge der nach der Einziehung verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital der GmbH zu verhindern (BGH-Versäumnisurteil vom 2. Dezember 2014 II ZR 322/13, NJW 2015, 1385, m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2012 - II ZR 109/11

    GmbH: Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Wenn ein Einziehungsbeschluss - wie hier - weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, (§ 241 Nr. 5 des Aktiengesetzes - AktG -) wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam (BGH-Urteil vom 24. Januar 2012 II ZR 109/11, BGHZ 192, 236).
  • BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01

    Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Der Landkreis B. hätte dann seine Gesellschafterstellung verloren; der Geschäftsanteil des Landkreises wäre jedoch bestehen geblieben und mangels gegenteiliger Satzungsregelung bis zu seiner Verwertung durch die GmbH trägerlos geworden oder der GmbH vorübergehend treuhänderisch angefallen (vgl. BGH-Urteil vom 30. Juni 2003 II ZR 126/01, DStR 2003, 871 - Anmerkung des Dokumentars: BGH-Urteil vom 30. Juni 2003 II ZR 326/01, NZG 2003, 871).
  • BGH, 05.04.2011 - II ZR 263/08

    Persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Im Übrigen ist ein Einziehungsbeschluss entsprechend § 241 Nr. 3 AktG nichtig, wenn bereits bei Beschlussfassung feststeht, dass das Einziehungsentgelt nicht aus freien, die Stammkapitalziffer nicht beeinträchtigenden Vermögen der Gesellschaft gezahlt werden kann (BGH-Urteil vom 5. April 2011 II ZR 163/08 - Anmerkung des Dokumentars: zutreffend II ZR 263/08 -, GmbHR 2011, 761).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 34/01

    Betriebsveräußerung an Mitunternehmer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Der Landkreis B. hätte dann seine Gesellschafterstellung verloren; der Geschäftsanteil des Landkreises wäre jedoch bestehen geblieben und mangels gegenteiliger Satzungsregelung bis zu seiner Verwertung durch die GmbH trägerlos geworden oder der GmbH vorübergehend treuhänderisch angefallen (vgl. BGH-Urteil vom 30. Juni 2003 II ZR 126/01, DStR 2003, 871 - Anmerkung des Dokumentars: BGH-Urteil vom 30. Juni 2003 II ZR 326/01, NZG 2003, 871).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 15/08

    Einziehung eines GmbH-Anteils - Veräußerungsverlust - Auflösung einer GmbH -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Die Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters und lässt sämtliche mit dem Geschäftsanteil verbundenen Mitgliedschaftsrechte und -pflichten untergehen (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 15/08, BStBl II 2008, 927, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 23.05.2012 - II R 56/10

    Beginn der Festsetzungsfrist bei teilweise unvollständiger oder unrichtiger

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 30. Mai 2012 - Anmerkung des Dokumentars: zutreffend 23. Mai 2012 - II R 56/10, BFH/NV 2012, 1579, m.w.N. aus der Rechtsprechung) wird die Anzeigepflicht nur durch Übermittlung der Anzeige an die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamts erfüllt.
  • BFH, 11.06.2008 - II R 55/06

    Anzeige eines Erwerbsvorgangs bei der Körperschaftsteuerstelle

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Eine Information, die lediglich potentiell die Möglichkeit für ein Grunderwerbsteuer-Festsetzungsverfahren eröffnet, konkret aber nicht dazu führen kann, da sie lediglich einer anderen Stelle der zuständigen Finanzbehörde vorliegt, die deren grunderwerbsteuerrechtliche Relevanz aber nicht erkennt, ist kein positives Wissen in diesem Sinne (BFH-Urteil vom 11. Juni 2008 II R 55/06, BFH/NV 2008, 1876).
  • BFH, 29.10.2008 - II R 9/08

    Anforderungen an ordnungsgemäße Anzeige eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 K 620/13
    Dazu ist erforderlich, dass die Anzeige als eine solche nach dem GrEStG gekennzeichnet ist und ihrem Inhalt nach ohne weitere Sachprüfung -insbesondere ohne dass es insoweit einer näheren Aufklärung über den Anlass der Anzeige und ihre grunderwerbsteuerrechtliche Relevanz bedürfte - an die Grunderwerbsteuerstelle weiterzuleiten ist (BFH-Urteil vom 29. Oktober 2008 II R 9/08, BFH/NV 2009, 1832).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 126/01

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

  • BGH, 22.06.2009 - II ZR 163/08

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Beschwer

  • BFH, 26.02.1975 - II R 130/67

    Anteilsvereinigung - Wirtschaftliche Gesichtspunkte - Rechtsanspruch - Abtretung

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